Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen für die Spendenverteilungsplattform der Spenoki gGmbH

§ 1 Allgemeines
(1) Die Spenoki gGmbH, Bergfeldstraße 11, 83607 Holzkirchen („Betreiber“) betreibt die Spendenverteilungsplattform auf www.spenoki,de und als Applikation im App und Google Play Store. Die Plattform soll gemeinnützigen und öffentlichen Einrichtungen/Trägern die Möglichkeit geben, finanzielle Mittel zur Realisierung von sozialen und kulturellen Projekten zu finden. Durch Stimmensammlung können Sie von der Verteilung des gesammelten Spendentopfes profitieren. Die Plattform ist nicht als Plattform zum Austausch von Waren und Dienstleistungen vorgesehen. Zugleich ist sie nicht als Medium zur Durchführung von gewerblichen oder auf sonstige Gewinnerzielungsabsicht gerichteten Projekten geeignet. Sie dient auch nicht zur Einwerbung von Kapital im Sinne von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungsmodellen.
(2) Die Nutzung der Plattform „Spenoki“ und das hierzu begründete Rechtsverhältnis zwischen Nutzern und dem Betreiber bestimmt sich ausschließlich nach den vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen sowie ggf. diesbezüglich geltenden Besonderen Nutzungsbedingungen, soweit nicht im Einzelfall vertraglich etwas anderes geregelt ist. Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Nutzer wird ausdrücklich widersprochen. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen und Besonderen Nutzungsbedingungen gehen letztere vor.
(3) Handeln Sie als Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gelten die vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte auf unserer Plattform, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(4) Die Rechtsverhältnisse zwischen Nutzern und Projektinitiatoren richten sich nach den zwischen diesen zu schließenden separaten Verträgen.

§ 2 Definitionen
Im Sinne dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen werden verstanden:
1. "Voter": Personen, welche App-Seiten unserer Plattform aufrufen;
2. „Teilnehmer": Unterstützer, Projektintiatoren und Voter;
3. "Projektinitiator": Teilnehmer, welche ein Projekt in die Plattform einstellen und hierfür Voter gewinnen möchten;
4. "Unterstützer": Teilnehmer, der ein Unternehmen ist und den Spendentopf mit seinen Spenden füllt;
5. "Account“: Das Nutzerkonto des Teilnehmers;
6. "Nutzungsvertrag": Der Vertrag zwischen Teilnehmer und der Spenoki gGmbH;
7. "offener Bereich": Die Gesamtheit der allen frei zugänglichen Seiten unserer Plattform;
8. "geschlossener Bereich": Die Gesamtheit der nur den Teilnehmern vorbehaltenen Seiten unserer Plattform;
9. "Projekt": Das dargestellte Vorhaben des Projektinitiators, unter Darlegung der geplanten Tätigkeiten mit Anfangs- und Endtermin, dem Zeitrahmen, Kosten und Ressourcen sowie einem konkreten Ziel;
10. "eingesammelte Spende": Der konkrete Betrag in Euro, der einem bestimmten Projekt zugewiesen wurde;
11. "benötigte Spende": Das vom Projektinitiator benötigte Budget zur optimalen Durchführung seines angegebenen Vorhabens;
12. "Plattform": Vorliegende App oder die Adminstrationsseite (projekte.spenoki.de) der Spenoki gGmbH;
13. „Abstimm-Phase": Zeitraum, in welchem die Voter dem jeweiligen Projekt Spenden mit ihrer Stimme zuweisen können. Voraussetzung ist die Information und Begründung an alle Unterstützer sowie die Freigabe durch den Betreiber. Der Betreiber ist zur Freigabe der Änderung nicht verpflichtet;
14. „Übergabe“: Die Spenden werden nach der Voting Phase medienwirksam an die Projekte übergeben.

§ 3 Unsere Leistungen
(1) Die Spenoki gGmbH stellt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen und im dort beschriebenen Umfang die technische Möglichkeit der Nutzung der Plattform „Spenoki“ unentgeltlich für die Region bereit.
(2) Die Spenoki gGmbH stellt den Projektintiatoren einen Account zu der Plattform auf projekte.spenoki.de zur Verfügung. Spenoki stellt ihnen keinen Internetzugang bereit. Die Datenkommunikation mit der Plattform „Spenoki“ nehmen Nutzer auf eigene Kosten durch eigene, von diesem Angebot unabhängige Internetzugänge und eigene technische Einrichtungen wahr.
(3) Das Konzept der Spenoki gGmbH ist es von Unternehmen Spenden einzusammeln und zu einem Spendentopf für die Region zu bündeln. Dieser wird gemeinnützigen Projekten aus der Region zur Verfügung gestellt. Die Projekte müssen sich um den Spendentopf bewerben und ihr Projekt in der Spenoki App vorstellen. Der Bürger stimmt nun über die Verteilung des Spendentopfes ab. Dies geht in der Spenoki App mit einer freien Stimme oder an Spenoki Hotspots die auf einer Karte in der App angezeigt werden. Bewegt sich der Voter in die Nähe eines Spenoki Hotspots hat in der App wieder eine Stimme für sein Projekt frei. Die Aufgabe der Projekte ist es Stimmen zu sammeln und den Fortschritt in der App zu dokumentieren. Jedes Projekt bekommt einen Anteil vom Spendentopf, auch wenn nicht 100% des Zieles erreicht wurden.
(4) Die Spenoki gGmbH ist berechtigt, ihre Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen.
(5) Die Spenoki gGmbH kann Öffentlichkeitsarbeit für die Plattform im Allgemeinen und nach ihrem Belieben für die jeweiligen Projekte im Besonderen betreiben. Art und Umfang der Öffentlichkeitsarbeit stehen im freien Ermessen der Spenoki gGmbH.
(6) Die Einzelheiten hinsichtlich des Ablaufs der Registrierung für die Plattform werden jeweils an geeigneter Stelle auf den Internetseiten unserer Plattform sowie in diesen Nutzungsbedingungen beschrieben. Spenoki ist berechtigt, jederzeit selbständig Veränderungen, Einschränkungen und Erweiterungen des Leistungsspektrums der Plattform durchzuführen, soweit dies für die Teilnehmer zumutbar ist. Die Spenoki gGmbH behält sich vor, das kostenfreie Angebot jederzeit ohne Vorankündigung einzustellen, ohne dass es einer Kündigung gemäß § 14 der Nutzungsbedingungen bedarf. Ein Anspruch auf Aufrechterhaltung des Dienstes steht lediglich Projektinitiatoren nach Abschluss der Voting-Phase zu.
(7) Der Spendentopf wird einem von der Spenoki gGmbH bis zum Ende der Voting-Phase auf einem separaten Konto bei der Raiffeisenbank-Holzkirchen-Otterfing eG verwaltet. Eine Ausschüttung auf das Konto des jeweiligen Projektinitiators erfolgt weisungsgemäß spätestens 10 Bankarbeitstage nach der Übergabeveranstaltung.
(8) Unternehmen, die an die Spenoki gGmbH spenden, haben einen Anspruch auf eine Spendenbescheinigung. Diese muss bis zum Abschluss der Übergabe-Phase bei dem Unterstützer eingegangen sein. Durch die Annahme Spende kommt ein Nutzungsvertrag zustande. Der Unterstützer verpflichtet sich ein Logo und die damit verbunden Bildrechte der Spenoki gGmbH zur Verfügung zu stellen. Das Unternehmen hat den Anspruch bei der Übergabe der Spenden nach der Voting Phase anwesend zu sein und medienwirksam aufzutreten. Die Mietung eines Spenoki Hotspots ist keine Voraussetzung um sich in der App von Spenoki als Unterstützer zu präsentieren.

§ 4 Registrierung als Projektinitator, Vertragsschluss über die Nutzung der Plattform
(1) Die Nutzung des geschlossenen Bereichs (projekte.spenoki.de) von „Spenoki“ setzt eine dauerhafte Registrierung Ihrerseits voraus. Mit der Registrierung kommt zwischen der Spenoki gGmbH und dem Projektintiator ein Nutzungsvertrag über die Nutzung der Plattform zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht gegen die Spenoki gGmbH nicht. Die Registrierung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Minderjährigen Nutzern ist die Registrierung erst ab Erreichen eines Mindestalters von 16 Jahren bei Vorliegen einer Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erlaubt. Die Spenoki gGmbH ist berechtigt, die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter bei begründetem Zweifel und stichprobenartig zu überprüfen. Bereits registrierte Projektintiatoren dürfen nicht nochmals Teilnehmer werden (Ausschluss der „Doppelmitgliedschaft“).

(2) Um sich zu registrieren, geben Nutzer die erforderlichen Daten in das Registrierungs-Formular im offenen Bereich auf projekte.spenoki.de ein. Durch den Abschluss des Registrierungsvorganges gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Nutzung der Dienste der Plattform „Spenoki“ gegenüber der Spenoki gGmbH ab. Wurden die Daten des Nutzers im Rahmen der Registrierung erfolgreich an die Spenoki gGmbH übermittelt, so geht dem Nutzer unverzüglich eine Bestätigung per E-Mail zu. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme des Registrierungsantrages dar. Vielmehr soll hierdurch zunächst die E-Mailadresse verifiziert werden. Die Annahme des Angebots erfolgt regelmäßig – soweit die Annahme nicht im Einzelfall durch die Spenoki gGmbH ausdrücklich erklärt wird – nur konkludent, indem der Projektinitator als mit seinen Projekten für die Plattform „Spenoki“ freigeschaltet wird.
(3) Die Spenoki gGmbH behält sich das Recht vor, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(4) Bei der Registrierung wählen Teilnehmer ein individuelles Passwort. Dieses muss mindestens 8 Zeichen enthalten.
(5) Teilnehmer müssen ihr Passwort geheim halten und den Zugang zu ihrem Mitgliedskonto sorgfältig sichern. Teilnehmer sind verpflichtet, die Spenoki gGmbH umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Account von Dritten missbraucht wurde.
(6) Ein Account ist nicht übertragbar.
(7) Die Spenoki gGmbH behält sich das Recht vor, Accounts von nicht vollständig durchgeführten Anmeldungen nach einer angemessenen Zeit zu löschen. Gleiches gilt für Accounts, die seit 12 Monaten inaktiv waren, ohne dass es hierzu einer Kündigung nach § 13 der Nutzungsbedingungen bedarf. Inaktiv meint insofern, dass der Teilnehmer seinen Account nicht mehr genutzt hat, um die Plattform zu nutzen.

§ 5 Gesetzliche Widerrufsrechte

1. Hinsichtlich der unentgeltlichen Registrierung als Projektintiator gemäß § 4 bestehen gemäß § 312 BGB keine Widerrufsrechte. Der unentgeltliche Nutzungsvertrag kann gemäß § 13 der AGB gekündigt werden.


2. Hinsichtlich des Eingehens von Rechtsbeziehungen zwischen der Spenoki gGmbH und Projektinitiatoren durch die Einstellung eines Projektes ist ein Widerrufsrecht gemäß § 312 BGB vorhanden. Diese gilt auch für Unternehmen die eine Spende an die Spenoki gGmbH tätigen und den Spendentopf dadurch füllen.

§ 6 Nutzung der Plattform von „Votern“
(1) Ziel und Leitbild des Angebotes der Spenoki gGmbH ist die Bereitstellung einer Plattform zur Förderung der Beziehung zwischen Unterstützern und Projektinitiatoren zur Förderung und Realisierung von Projekten im kulturellen, sozialen oder karitativen Bereich. Erfolgreiche Projekt, die 100% der Stimmen erreicht haben, sollen nach dem Willen der Spenoki gGmbH allein in der Absicht und dem rechtsgeschäftlichen Willen erfolgen, dem Projektinitiator einen Förderbeitrag mit seiner Stimme zu seinem Projekt zuzuwenden ohne selbst materielle oder finanzielle Mittel aufzuwenden. Die Ermöglichung eines Leistungsaustausches ist nicht beabsichtigt. Die Spenoki gGmbH weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die konkrete rechtliche und steuerrechtliche Ausgestaltung von Projekten allein dem Projektinitiator obliegt und dieser für die Aufklärung über das rechtliche Verhältnis zwischen allein verantwortlich ist. Ergänzende allgemeine Informationen stellt die Spenoki gGmbH im Bereich “FAQ“ bereit.
(2) Der Voter gibt durch den Vollzug seiner Stimme auf der Plattform „Spenoki“ eine rechtsgeschäftlich bindende Erklärung an den Projektinitiator ab. Die Rechtsnatur dieser Erklärung hängt von der rechtlichen Ausgestaltung des jeweiligen Projektes ab. Nach dem Leitbild der Spenoki gGmbH ist der Regelfall die Stimmenerklärung des Voters an den Projektinitiator unter der Auflage der projektbezogenen Mittelverwendung.
(3) Als Voter wählen Sie zum Stimmen zunächst ein Projekt aus der Plattform Spenoki. Diese kann man mit den Download der Spenoki App „durchwischen“ und sind nach Zufallsprinzip sortieret. Durch Betätigung des Buttons „Abstimmen“ auf der Projektseite geben Sie ihre freie Stimme ab. Eine abschließende Betätigung versichert dem Voter die Abgabe der Stimme und weißt auf die verbrauchte freie Stimme hin. Eine nachträgliche Änderung der Stimme ist damit nicht möglich. Durch die Karten-Übersicht in der Spenoki App kann der Voter sich in den Umkreis eines Spenoki-Hotspots bewegen und dort pro Hotspot wieder eine Stimme an sein Projekt vergeben.
(4) Für minderjährige Teilnehmer ist die Unterstützung eines Projektes nur dann zulässig, wenn dem minderjährigen Teilnehmer eine Einverständniserklärung seiner gesetzlichen Vertreter vorliegt. Diese kann die Spenoki gGmbH jederzeit einfordern und überprüfen.
(5) Der Voter verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung.

§ 7 Wahl der Zahlungsmethoden für Unternehmen
(1) Ihnen stehen als Unterstützer die Überweisung als Zahlungsmittel zur Verfügung.
(2) Hinsichtlich der Zahlungsmethoden gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen der Anbieter.

§ 8 Nutzungsrechtseinräumung
(1) Sofern ein Projektintiator oder Unterstützer einen urheberrechtlich oder sonst rechtlich geschützten Beitrag (insbesondere Texte und/oder Fotos) in die Plattform einstellt, räumt er der Spenoki gGmbH damit unentgeltlich das nicht-ausschließliche Recht ein, den Beitrag beliebig oft und zeitlich und räumlich unbeschränkt zu speichern, zu vervielfältigen, auf der Plattform zu präsentieren, öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten, zum Abruf durch Dritte bereitzuhalten sowie zum Zweck der Bewerbung der Plattform in beliebigen Medien zu nutzen. Zu den vorgenannten Zwecken ist der Betreiber berechtigt, den Beitrag zu bearbeiten. Diese Rechte verbleiben auch nach einer Kündigung des Nutzungsvertrags auf Dauer bei der Spenoki gGmbH.
(2) Der Projektintiator oder Unterstützer sichert durch das Einstellen seines Beitrags zu, dass er über die hiermit eingeräumten Rechte verfügen darf und noch nicht anderweitig darüber verfügt hat.
(3) Der Unterstützer oder Projektintiator stellt die Spenoki gGmbH von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die gegen die Spenoki gGmbH, deren gesetzliche Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen aufgrund der Nutzung der unter § 8 eingeräumten Rechte geltend gemacht werden. Der Teilnehmer übernimmt die dadurch der Spenoki gGmbH, ihren gesetzlichen Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Rechtsverteidigung.
(4) Jedem Nutzer der Plattform wird das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare, inhaltlich auf die nicht-gewerbliche Nutzung im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen beschränkte Recht eingeräumt, auf der Präsenz bereitgestellte Inhalte mit Ausnahme der Bilder und Grafiken ganz oder ausschnittweise vorübergehend zu speichern, herunterzuladen oder auszudrucken. Die dauerhafte Speicherung sowie eine Vervielfältigung der Inhalte bedürfen der Zustimmung des Betreibers. Dasselbe gilt für die Nutzung von Inhalten aus diesem Internet-Angebot in eigenen Internet-Angeboten des Nutzers.

§ 9 Prüfungspflicht der Spenoki gGmbH für Beiträge von Nutzern / Verantwortlichkeit des Nutzers für die von ihm gelieferten Inhalte / Freistellung
(1) Die Spenoki gGmbH ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der Beiträge zu überprüfen.
(2) Der Nutzer haftet dafür, dass die auf Grund der Inanspruchnahme der Plattform „Spenoki“ von ihm geladenen, gespeicherten, verbreiteten, öffentlich zugänglich gemachten, präsentierten und veröffentlichten Inhalte, und falls darin Verweise auf andere Seiten enthalten sind, die Inhalte dieser Seiten nicht verstoßen gegen
- Rechte Dritter und/oder
- gesetzliche oder behördliche Verbote und/oder
- die Umgangsformen und Verhaltensregeln im Internet (Netiquette, und/oder
- die guten Sitten

Der Nutzer darf insbesondere keine Inhalte mit Hilfe der Angebote der Plattform „Spenoki“ laden, speichern, verbreiten, präsentieren, öffentlich zugänglich machen, veröffentlichen und auf sie verweisen oder verlinken, die
- Persönlichkeitsrechte und/oder Schutzrechte Dritter verletzen oder beeinträchtigen können und/oder als obszön, beleidigend, diffamierend, anstößig, gewaltverherrlichend, pornografisch, belästigend, für Minderjährige ungeeignet, rassistisch, volksverhetzend, ausländerfeindlich, rechtsradikal oder als sonst verwerflich anzusehen sind, und/oder erotischen Charakter haben und sich auf Personen beziehen – insbesondere solche Personen darstellen – , die im Zeitpunkt der Veröffentlichung das 18.
- Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
- Viren, Trojaner oder andere schädigende Dateien, Umgehungsvorrichtungen im Sinne des Zugangskontrolldienstegesetzes oder unaufgeforderte Massensendungen (so genannte "Spam") enthalten oder darstellen, und/oder Premium-Telefonnummern (z.B. 0900) oder Premium-SMS-Kurzwahlen enthalten, bei deren Nutzung über die normalen Anruf- oder SMS-Kosten hinausgehende Gebühren entstehen, und/oder
- zur Teilnahme an Kettenbrief-, Pyramidenspiel- und Gratisaktien-Aktionen auffordern und/oder kommerzielle oder sonst werbliche Zwecke verfolgen.

(3) Der Nutzer stellt die Spenoki gGmbH von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die gegen die Spenoki gGmbH, ihre gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen aufgrund eines vom Nutzer auf der Plattform oberlandbank.viele-schaffen-mehr.de verbreiteten und öffentlich zugänglich gemachten Inhalts geltend gemacht werden. Der Nutzer übernimmt die dadurch der Spenoki gGmbH, ihren gesetzlichen Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Rechtsverteidigung.
(4) Werden dem Betreiber Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen geltendes Recht bekannt, so ist die Spenoki gGmbH berechtigt, die zuständigen Behörden, insbesondere Polizei und Staatsanwaltschaft, zu informieren und den Behörden sämtliche erforderlichen Daten zu übermitteln.

§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz
Die über die Plattform „Spenoki“ generierten Nutzerdaten werden von der Spenoki gGmbH ausschließlich zu den sich aus der Registrierung und Nutzung ergebenden Zwecken unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet. Im Übrigen gilt der Datenschutzhinweis.

§ 11 Haftungsklausel
(1) Die Spenoki gGmbH leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
a. Die Haftung bei Vorsatz oder aus Garantie bleibt unbeschränkt.
b. Im Falle grober Fahrlässigkeit haftet die Spenoki gGmbH gegenüber Unternehmern in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. Gegenüber Verbrauchern haftet die Spenoki gGmbH unbeschränkt.
c. Verletzt die Spenoki gGmbH fahrlässig eine so wesentliche Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung daher regelmäßig vertraut werden darf (sog. Kardinalpflicht), haftet die Spenoki gGmbH nur in Höhe des für die Betreibers bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens. Befindet sich die Spenoki gGmbH jedoch mit ihrer Leistung in Verzug, so haftet die Spenkoki gGmbH auch für Zufall, es sei denn, der Schaden wäre auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten.
d. Im Übrigen ist eine Haftung durch die Spenoki gGmbH für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(2) Die Spenoki gGmbH behält sich den Einwand des Mitverschuldens vor. Nutzer haben die Pflicht zur Eigendatensicherung nach dem aktuellen Stand der Technik.
(3) Soweit die Haftung der Spenoki gGmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Spenoki gGmbH.
(4) Die vorstehenden Absätze des § 11 (Haftung) gelten nicht im Falle der Verletzung von Leben, des Körpers, der Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

§ 12 Löschung des Accounts durch den Teilnehmer
Teilnehmer können ihren Account jederzeit und ohne Angabe von Gründen löschen. Dies gilt nicht, soweit Sie Projektinitiator sind und sich Ihr Projekt in der Voting Phase befindet.

§ 13 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Der Vertrag über die Nutzung der Plattform wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er ist beiderseits mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats kündbar. Ist im Einzelfall eine längere Kündigungsfrist vereinbart, so gilt hinsichtlich der Zusatzleistung diese Frist.
(2) Befindet sich ein Projekt in der Voting-Phase, so verlängert sich die Monatsfrist für ordentliche Kündigungen des Projektinitiators um die Dauer der Voting-Phase zuzüglich etwaiger Zeiten, welche für die Abwicklung des Projekts notwendig sind, aber auf welche die Spenoki gGmbH keinen Einfluss hat.
(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Kündigungen sind jeweils schriftlich zu erklären.

§ 14 Änderungen unserer Allgemeinen Nutzungsbedingungen
(1) Die Spenoki gGmbH ist berechtigt, den Inhalt dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen zu ändern.
(2) In diesem Fall wird die Spenoki gGmbH dem Teilnehmer den Änderungsvorschlag unter Benennung des Grundes und des konkreten Umfangs in Textform (z.B. per E-Mail) mitteilen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer ihnen nicht in schriftlicher Form widerspricht. Die Spenoki gGmbH wird den Teilnehmer auf diese Folge im Mitteilungsschreiben besonders hinweisen. Der Widerspruch muss innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung bei der Spenoki gGmbH eingegangen sein. Übt der Teilnehmer sein Widerspruchsrecht aus, gilt der Änderungswunsch als abgelehnt. Der Vertrag wird dann ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt, kann jedoch von beiden Parteien jederzeit fristlos gekündigt werden.

§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Holzkirchen, Deutschland.